Kindervorsorgeuntersuchungen
Der Verdacht der Eltern auf frühe Rückstände wird ergänzt durch ein System von Kindervorsorgeuntersuchungen, das in der Bundesrepublik Deutschland 1970 eingeführt wurde und jedem Kind 9 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos garantiert (Näheres siehe Hellbrügge 1994).
Diese werden durchgeführt: unmittelbar nach der Geburt (U1), am 3. bis 6. Lebenstag (U2), in der 4. bis 6. Lebenswoche (U3), im 3. bis 4. Lebensmonat (U4), im 6. bis 7. Lebensmonat (U5), im 10. bis 12. Lebensmonat (U6), im 21. bis 24. Lebensmonat (U7), im 43. bis 48. Lebensmonat (U8) und im 60. bis 64. Lebensmonat (U9). Der Inhalt der Untersuchungen ist in einem Untersuchungsheft für Kinder festgehalten, das der Mutter bei der Geburt ausgehändigt wird und in das der Arzt seine Befunde einträgt. Ein Durchschlag wird zur statistischen Auswertung an das Zentralinstitut der kassenärztlichen Vereinigung in der Bundesrepublik Deutschland geschickt.
Die Kindervorsorgeuntersuchungen sind grundsätzlich als Screening angelegt. Dabei ist das Auffinden von sehr vielen Stoffwechselstörungen in der Neugeborenenperiode in der Regel problemlos. Das Aufdecken von psychomotorischen Störungen sowie von Sehstörungen weist jedoch noch Mängel auf. Dies hängt weitgehend mit dem Fehlen von effizienten Screening-ltems zusammen.
Der in der kinderärztlichen Praxis angewandte Denver-Test z.B. bringt als Screening wenig Hilfe, weil er die neuromotorischen Störungen praktisch unberücksichtigt lässt.
Kindervorsorge-Untersuchungen Das Heft kann bei allen Ortskrankenkassen angefordert werden
Heute gibt es zusätzlich noch folgende Vorsorgeuntersuchungen
U 7 a 34. bis 36. Lebensmonat, U 10 siebtes bis achtes Lebensjahr, U 11 neuntes bis zehntes Lebensjahr
und bei Kindern und Jugendlichen nach Vollendung des 10. Lebensjahres die Jugend-Vorsorgeuntersuchungen:
J 1 im Alter von 12 bis 14 Jahren, J 2 im Alter von 17 bis 18 Jahren
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3. – 4. Lebensmonat: Erfragte und erhobene Befunde |